Zu EGMR 35.637/03, Sporer v Österreich = Zak 2011/80, 48: Dass der Vater eines unehelichen Kindes, der seine Vaterrolle von Anfang an wahrgenommen hat, nach der österr Rechtslage die gemeinsame Obsorge nur mit Zustimmung der Mutter und die Alleinobsorge nur unter der Voraussetzung der Gefährdung des Kindeswohls durch die Mutter erlangen kann, stellt im Vergleich zur Rechtslage bei ehelichen Kindern eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung dar.