vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Enteignungsentschädigung - Pauschalbetrag für fiktive Wiederbeschaffungskosten

RechtsprechungSachenrechtZak 2011/167Zak 2011, 96 Heft 5 v. 22.3.2011

ABGB § 365

BStG § 18 Abs 1

Im Rahmen der Enteignungsentschädigung sind auch die Wiederbeschaffungskosten zu ersetzen, dh die bei Ersatzbeschaffung anfallenden Kosten für die Vertragserrichtung, die treuhändige Abwicklung des Kaufvertrags und die Eigentumseinverleibung. Wenn bereits konkrete Kosten angefallen sind, sind diese zu ersetzen; ansonsten gebührt unabhängig davon, ob eine Wiederbeschaffung erfolgt, eine Pauschalentschädigung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte