ABGB §§ 473, 485, 825
Ein schlichter Miteigentumsanteil kann nicht das herrschende Gut einer Grunddienstbarkeit sein.
OGH 2. 12. 2010, 5 Ob 139/10t
ABGB §§ 473, 485, 825
Ein schlichter Miteigentumsanteil kann nicht das herrschende Gut einer Grunddienstbarkeit sein.
OGH 2. 12. 2010, 5 Ob 139/10t