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Rückzahlung der Entschädigung nach Rückwidmung in Bauland - Verzugszinsen bleiben dem Eigentümer

RechtsprechungSachenrechtZak 2011/130Zak 2011, 74 Heft 4 v. 8.3.2011

VlbG RPG: § 27

ABGB §§ 365, 1333 Abs 1

Gem § 27 Abs 7 Vlbg RPG ist die für die Umwidmung eines Baulandes in eine Freifläche zu leistende Entschädigung zurückzuzahlen, wenn innerhalb von 15 Jahren nach Auszahlung die Rückwidmung erfolgt. Da die Rückwidmung keine Ex-tunc-Wirkung hat, erfasst die Rückzahlungspflicht nicht die für die Umwidmungsentschädigung geleisteten Verzugszinsen.

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