ABGB § 523
ZPO § 567 Abs 1
Einer Eigentumsfreiheitsklage gegen den Vermieter als mittelbaren Störer, die auf die Beendigung des befristeten Mietverhältnisses mit dem störenden Mieter abzielt, ist nicht stattzugeben, wenn der Vermieter im Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz bereits einen Übergabeauftrag nach § 567 Abs 1 ZPO erwirkt hat.