Seit 18. 6. 2011 ist die Unterhalts-VO 4/2009 , die die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Recht sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Unterhaltssachen regelt, anwendbar. Der Beitrag geht näher auf den sachlichen Anwendungsbereich der VO ein, der in Art 1 mit der Formulierung "Unterhaltspflichten, die auf einem Familien-, Verwandtschafts- oder eherechtlichen Verhältnis oder auf Schwägerschaft beruhen" bestimmt ist.