StVO § 93
ABGB § 1311
Hat ein Hauseigentümer seine Verpflichtung nach § 93 Abs 2 StVO zur Entfernung von Schneewechten vom Dach mit dem Zusatz "bei Notwendigkeit unverzüglich" rechtsgeschäftlich auf einen Dritten übertragen, ist die Ansicht vertretbar, dass ihn keine gesetzliche Pflicht zum Aufstellen von Warnhinweisen vor Dachlawinen mehr trifft (Zurückweisung der Revision).