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Aufgabenteilung bei Bestellung eines Verfahrenshelfers nicht verfassungswidrig

In aller KürzeZak 2011/805Zak 2011, 422 Heft 22 v. 13.12.2011

In 10 Ob 78/11k hat der OGH festgehalten, dass gegen die in § 67 ZPO vorgesehene Aufgabenteilung zwischen Gericht und Ausschuss der Rechtsanwaltskammer bei der Beigebung eines Verfahrenshilfeanwalts keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.

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