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Aufhebung des BG über die Hemmung des Fristenablaufs durch Samstage und den Karfreitag

In aller KürzeZak 2011/803Zak 2011, 422 Heft 22 v. 13.12.2011

Das in BGBl I 2011/100 vom 21. 11. 2011 kundgemachte Bundesgesetz sieht neben der Schaffung eines DienstleistungsG zur Umsetzung der Dienstleistungs-RL 2006/123/EG auch die Anpassung des § 28a Abs 1 KSchG (Verbandsklage) mit 1. 1. 2012 an diese RL vor. Weiters wird das BG über die Hemmung des Fristenablaufs durch Samstage und den Karfreitag (BGBl 1961/37), das die Erläuterungen aufgrund des Europäischen Fristenübereinkommens (BGBl 1983/254) als überholt ansehen, mit 1. 1. 2012 aufgehoben.

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