In ABl 2011 L 304/64 wurde die Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU kundgemacht, die von den Mitgliedstaaten bis 13. 12. 2013 umzusetzen ist. Die Richtlinie ersetzt, modernisiert und vereinheitlicht die Regelungen der Haustürgeschäfte-RL 85/577/EWG sowie der Fernabsatz-RL 97/7/EG und führt darüber hinaus auch generelle Regelungen (insb Informationspflichten) für alle Verbraucherverträge ein. Dabei folgt sie grundsätzlich dem Vollharmonisierungsprinzip. Siehe auch Cap, Die Entstehung der Verbraucherrechte-Richtlinie, Zak 2011/124, 67.