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Vorabentscheidungsersuchen zur Zulässigkeit von Zahlscheingebühren

In aller KürzeZak 2011/801Zak 2011, 422 Heft 22 v. 13.12.2011

Ob die ua in der Mobiltelefonbranche verbreitete Vereinbarung von Zahl- bzw Erlagscheingebühren zulässig ist oder gegen § 27 Abs 6 S 2 ZaDiG verstößt, ist strittig. Über ein Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung von Art 52 Abs 3 der Zahlungsdienste-RL 2007/64/EG hat der OGH (10 Ob 31/11y) die Materie vor Kurzem vor den EuGH gebracht. Mit seinen Vorlagefragen will der OGH klären lassen, ob die Richtlinienbestimmung auf das Rechtsverhältnis zwischen einem Mobilfunkbetreiber als Zahlungsempfänger und einem Privatkunden als Zahler Anwendung findet und ob Zahlscheine bzw darauf beruhende Überweisungsaufträge Zahlungsinstrumente darstellen. Eine weitere Frage betrifft die Vereinbarkeit eines generellen, insb nicht zwischen verschiedenen Zahlungsinstrumenten differenzierenden Verbots der Erhebung von Entgelten durch einen Zahlungsempfänger mit der Zahlungsdienste-RL. Beachte zum Thema Blaschitz, Zur Zulässigkeit von Zahlscheingebühren, Zak 2011/423, 223.

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