Zu 3 Ob 48/11x = Zak 2011/451, 239: Im Rahmen der Exekution gem § 354 EO zur Erwirkung unvertretbarer Handlungen einer juristischen Person ist die Androhung und Verhängung der Haft gegen Organwalter (hier: GmbH-Geschäftsführer) nicht ausgeschlossen.
Zu 3 Ob 48/11x = Zak 2011/451, 239: Im Rahmen der Exekution gem § 354 EO zur Erwirkung unvertretbarer Handlungen einer juristischen Person ist die Androhung und Verhängung der Haft gegen Organwalter (hier: GmbH-Geschäftsführer) nicht ausgeschlossen.