EO § 331
LiegTeilG §§ 3, 31
Ein im Weg der Exekution nach § 331 EO pfändbares Vermögensrecht des Verpflichteten auf Abschreibung einzelner Grundstücke von seiner Liegenschaft besteht nur dann, wenn ein triftiger Grund für die Liegenschaftsteilung vorliegt. Die bessere Verwertbarkeit der Teile reicht nicht aus.