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Einverleibung des Eigentums des Erben an der Liegenschaft einer mit dem Erblasser namensgleichen Person

RechtsprechungSachenrechtZak 2011/658Zak 2011, 353 Heft 18 v. 11.10.2011

GBG §§ 21, 61, 94 Abs 1, § 122

AußStrG § 178 Abs 2 Z 2

Wenn der Erblasser tatsächlich nicht Eigentümer der in der Einantwortungsurkunde angeführten Liegenschaft war, kann die Einantwortung keine Rechtsnachfolge bewirken.

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