In ABl 2011 C 289/7 und 9 wurden Beschlüsse des EuGH und des EuG kundgemacht, mit denen die Einreichung und Zustellung von Verfahrensschriftstücken im elektronischen Rechtsverkehr über die Anwendung "e-Curia" ermöglicht wird (zur Grundlage in den Verfahrensordnungen siehe Zak 2011/422, 222). Die Verwendung von "e-Curia" ist für die Parteienvertreter optional.