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Elektronischer Rechtsverkehr mit dem EuGH

In aller KürzeZak 2011/645Zak 2011, 342 Heft 18 v. 11.10.2011

In ABl 2011 C 289/7 und 9 wurden Beschlüsse des EuGH und des EuG kundgemacht, mit denen die Einreichung und Zustellung von Verfahrensschriftstücken im elektronischen Rechtsverkehr über die Anwendung "e-Curia" ermöglicht wird (zur Grundlage in den Verfahrensordnungen siehe Zak 2011/422, 222). Die Verwendung von "e-Curia" ist für die Parteienvertreter optional.

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