Der VwGH (EU 2011/0009) hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob Eisenbahnunternehmen die in der VO (EG) 1371/2007 (Fahrgastrechte Eisenbahnverkehr) vorgesehene Verpflichtung zur Leistung von Fahrpreisentschädigungen bei Verspätungen - wie in den AGB der ÖBB vorgesehen - in Fällen höherer Gewalt ausschließen dürfen. Mit einer weiteren Frage will der VwGH klären lassen, ob die nationale Regulierungsbehörde (in Österreich die Schienen-Control Kommission) auf Grundlage des EU-Rechts verbindlich den konkreten Inhalt von Entschädigungsbedingungen vorschreiben darf, obwohl das nationale Recht (§ 78b EisbG) lediglich die Unwirksamerklärung unangemessener Bedingungen vorsieht.