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Eigentumsvorbehalt - Freihandverkauf der Sache durch den Vorbehaltseigentümer nur zum Marktpreis

RechtsprechungSchuldrechtZak 2011/622Zak 2011, 335 Heft 17 v. 27.9.2011

ABGB § 879 Abs 1, § 1063, § 1295 Abs 1, § 1371

Eine Klausel, die den Eigentümer der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache bei Terminsverlust zum freihändigen Verkauf berechtigt, ist außerhalb der Abzahlungsgeschäfte des KSchG bzw VKrG grundsätzlich zulässig, sofern sichergestellt ist, dass die Vorbehaltssache nur unter Kontrolle und Wahrung der Interessen des Schuldners veräußert wird.

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