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Schenkungspflichtteilsanspruch der Witwe gegen die Lebensgefährtin des Erblassers

RechtsprechungErbrechtZak 2011/583Zak 2011, 315 Heft 16 v. 13.9.2011

ABGB § 785

Der Anspruch auf den Schenkungspflichtteil geht zulasten des Erben. Allerdings haftet auch ein unbedingt erbserklärter Erbe für den Schenkungspflichtteil nur bis zur Höhe des Nachlasses.

Dass der Erbe von der Schenkung nicht profitierte, hat für den Schenkungspflichtteilsanspruch keine Bedeutung.

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