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Geltendmachung des Schenkungspflichtteils durch einen Erben

RechtsprechungErbrechtZak 2011/582Zak 2011, 315 Heft 16 v. 13.9.2011

ABGB §§ 785, 951

Auch ein gesetzlicher oder testamentarischer Erbe kann als Pflichtteilsberechtigter die Anrechnung von Schenkungen auf den Nachlass gem § 785 ABGB verlangen. Der Schenkungspflichtteilsanspruch richtet sich gegen den Nachlass bzw die Erben. Nur soweit der Nachlass zur Deckung nicht ausreicht, kann der Beschenkte gem § 951 ABGB in Anspruch genommen werden.

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