ABGB § 932 Abs 2, §§ 1052, 1167, 1295 Abs 2
Bei der Beurteilung, ob die Zurückbehaltung des gesamten offenen Werklohns bis zur Behebung eines Mangels gegen das Schikaneverbot verstößt, ist nicht nur auf die Höhe des Mängelbehebungsaufwandes, sondern auch auf die Bedeutung der Mängelbehebung für den Werkbesteller Bedacht zu nehmen.