Die Autorinnen stellen die Genehmigungsbedürftigkeit von Wertpapierveranlagungen für einen Minderjährigen nach § 230e ABGB überblicksweise dar und gehen anschließend - insb anhand aktueller Rsp (1 Ob 210/10d = Zak 2011/288, 157 und 3 Ob 79/10d = Zak 2010/724, 416) - auf die (Amts-)Haftung bei risikoträchtiger Veranlagung ein. Ua vertreten sie entgegen der hL die Auffassung, dass eine Veranlagung auch dann der Genehmigungspflicht nach § 230e ABGB unterliegt, wenn sie den Rahmen des ordentlichen Wirtschaftsbetriebs nicht übersteigt.