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Zwangsversteigerung - Kostenersatz für die Teilnahme an der Schätzung der Liegenschaft

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2011/490Zak 2011, 259 Heft 13 v. 26.7.2011

EO § 141

RATG: § 23, TP 3 A III, TP 7 Abs 2

Im Zwangsversteigerungsverfahren gebührt dem betreibenden Gläubiger für die Teilnahme seines Rechtsvertreters an der Schätzung der Liegenschaft durch einen Sachverständigen Kostenersatz nach TP 3 A III RATG (nicht nur nach TP 7 Abs 2 RATG). In Hinblick auf die in § 141 Abs 3 EO zwingend vorgeschriebene Ladung der Parteien gilt dies auch dann, wenn das Gericht keinen ausdrücklichen Auftrag zur Beiziehung der Parteienvertreter erteilt hat.

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