vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Änderung der ERV

In aller KürzeZak 2011/460Zak 2011, 242 Heft 13 v. 26.7.2011

In BGBl II 2011/220 vom 7. 7. 2011 wurde eine V der BMJ kundgemacht, mit der die ERV 2006 rückwirkend mit 1. 7. 2011 geändert wurde. Neu ist insb, dass Sachverständige und Dolmetscher ihre Gutachten bzw Übersetzungen über die Website http://www.des.justiz.gv.at elektronisch einbringen können und Schriftsätze im EU-Mahnverfahren in strukturierter Form im ERV zu übermitteln sind. Weiters ist nun auch für die Übermittlung des Gesuchs auf Anmerkung der Rangordnung nach § 53 GBG sowie für die Übermittlung des Rangordnungsbeschlusses zur Ausnützung der Rangordnung der ERV vorgeschrieben (zur Vorgangsweise, die weiterhin auf der Zustellung des Rangordnungsbeschlusses in Papierform basiert, siehe § 10 Abs 1a ERV).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte