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Wirkungslosigkeit telefonischer Anbringen im Außerstreitverfahren

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2010/309Zak 2010, 178 Heft 9 v. 26.5.2010

AußStrG § 10

Telefonische Anbringen sind im Außerstreitverfahren wirkungslos. Der Rekurs des Unterhaltspflichtigen gegen den Unterhaltserhöhungsbeschluss kann daher nicht mit der Begründung, er bzw sein Rechtsvertreter habe der Erhöhung in einem Telefonat mit dem Rechtspfleger zugestimmt, mangels Beschwer zurückgewiesen werden.

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