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Anfechtbarkeit des Urteilsberichtigungsbeschlusses und des berichtigten Urteils

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2010/310Zak 2010, 178 Heft 9 v. 26.5.2010

ZPO §§ 405, 419, 519

Während gegen einen noch im Berufungsverfahren gefassten Urteilsberichtigungsbeschluss des Berufungsgerichts kein Rechtsmittel erhoben werden kann, ist der Rekurs gegen einen erst nach Rechtskraft und somit außerhalb des Berufungsverfahrens gefassten Berichtigungsbeschluss zulässig.

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