Die Autorin gibt einen Überblick über die Kollisionsnormen der seit 11. 1. 2009 geltenden Rom II-VO 864/2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht. Ua weist sie darauf hin, dass außervertragliche Schadenersatzansprüche dann nach dem neuen IPR zu beurteilen sind, wenn das schadensbegründende Ereignis (nicht der Schadenseintritt) nach Inkrafttreten stattgefunden hat. Beachte zum Thema auch Zak 2007/471, 271 und Haberl, Außervertragliche Schuldverhältnisse: Neuerungen durch die Verordnung "Rom II", Zak 2007/506, 287.