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Eigentumsfreiheitsklage - Unmöglichkeit und Untunlichkeit der Wiederherstellung des bisherigen Zustandes

RechtsprechungSachenrechtZak 2010/226Zak 2010, 134 Heft 7 v. 20.4.2010

ABGB § 523

Der Umstand, dass die Wiederherstellung des bisherigen Zustandes Bereicherungsansprüche des Wiederherstellungspflichtigen gegen den Leistungsempfänger auslöst, macht die Wiederherstellung nicht untunlich. Ebenso kann aus der baurechtlichen Bewilligungspflicht der erforderlichen Maßnahmen noch nicht die Unmöglichkeit der Wiederherstellung abgeleitet werden.

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