Mit dem am 1. 1. 2010 in Kraft getretenen FamRÄG 2009 (siehe Zak 2009/360, 236) ist das Heiratsgut in dem geschlechtsneutral umformulierten Ausstattungsanspruch aufgegangen. Die Autorin stellt die Neuregelung kurz dar. Ua ist sie der Auffassung, dass die Ausstattung auch bei Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft zusteht und der Anspruch durch die ablehnende Haltung der Eltern gegenüber dieser Form der Partnerschaft nicht verloren gehen kann. Der Ausstattungsanspruch verjähre innerhalb von drei Jahren nach Eheschließung. Trotz Verjährung könne der Anspruch im Fall des Eingehens einer weiteren Ehe wieder geltend gemacht werden.