Nach der Entscheidung des EGMR in der Rs 22.028/04, Zaunegger v Deutschland = Zak 2009/686, 422, stellt es einen Verstoß gegen Art 14 iVm Art 8 EMRK dar, dass ein unehelicher Vater nach deutschem Recht keine Möglichkeit hat, gerichtlich prüfen zu lassen, ob ein gemeinsames Sorgerecht trotz der ablehnenden Haltung der Mutter im Einzelfall doch dem Kindeswohl entspricht. Die Autorin analysiert das Urteil und kommt zum Schluss, dass sich die Frage, ob die österr Rechtslage konventionskonform gestaltet ist, nicht mit Sicherheit beantworten lässt. Sie erwartet, dass Deutschland in dieser Rs noch die Große Kammer des EGMR anrufen wird.