ZPO §§ 41, 55
Wenn eine Partei mit ihrer Berufung zwar in der Hauptsache unterliegt, aber mit der Anfechtung der Kostenentscheidung Erfolg hat, steht ihr Prozesskostenersatz für einen Kostenrekurs zu.
OGH 19. 11. 2009, 8 Ob 45/09i
ZPO §§ 41, 55
Wenn eine Partei mit ihrer Berufung zwar in der Hauptsache unterliegt, aber mit der Anfechtung der Kostenentscheidung Erfolg hat, steht ihr Prozesskostenersatz für einen Kostenrekurs zu.
OGH 19. 11. 2009, 8 Ob 45/09i