ABGB § 1295 Abs 1
Die Auffassung, dass der Wasserskilift-Betreiber einen Wakeboard-Anfänger ausführlich auf das richtige Verhalten bei Auftreten einer "Schlappleine" und Absinken des Bretts hinweisen muss und sich nicht auf die Warnung beschränken darf, im Fall eines Sturzes den Bügel loszulassen, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).