Vor Kurzem hat der Gesetzesvorschlag für das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2010 (BRÄG 2010) den Ministerrat passiert (RV 483 BlgNR 24. GP). Neben Änderungen im Notarrecht sieht die RV im Anwaltsrecht insb die Ermöglichung der Briefwahl bzw Briefabstimmung in den Rechtsanwaltskammern und die Einbeziehung der Rechtsanwaltsanwärter in die Kammermitgliedschaft (auch in Bezug auf die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung) vor. Darüber hinaus soll die Aufsicht bei Treuhandschaften - in Reaktion auf die Aufhebung einiger Bestimmungen durch den VfGH mit 31. 12. 2009 (G 15/08, V 304, 305/08 = Zak 2009/19, 22) - neu geregelt werden.