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Zustellung durch unmittelbare Ausfolgung an eine im Ausland wohnende Person

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2009/520Zak 2009, 319 Heft 16 v. 15.9.2009

ZustG §§ 20, 24

EuZVO: Art 1 Abs 1

Ein Schriftstück (hier: Exekutionsbewilligung) kann auch einem im (EU-)Ausland wohnhaften Empfänger gem § 24 ZustG durch unmittelbare Ausfolgung bei Gericht zugestellt werden. Die EuZVO 1393/2007 ist auf diesen Fall nicht anwendbar.

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