AußStrG §§ 45, 62, 120, 127
ABGB § 278 Abs 2
Mit dem Erlöschen der Sachwalterschaft aufgrund des Todes des Betroffenen entfällt auch das rechtliche Interesse aller anderen Beteiligten, die Sachwalterbestellung im Instanzenzug überprüfen zu lassen. Der Revisionsrekurs einer Person, die sich unter Berufung auf die ihr erteilte Vorsorgevollmacht gegen die Bestellung eines vorläufigen Sachwalters wendet, ist deshalb zurückzuweisen, wenn der Betroffene nach Erhebung des Rechtsmittels, aber vor der Entscheidung verstorben ist.