Der Autor hat an der Erstellung des Entwurfs für ein neues Schadenersatzrecht (siehe zuletzt Zak 2008/289) mitgearbeitet. In seinem Beitrag übt er an dem vor Kurzem vorgelegten Gegenentwurf (Reischauer/Spielbüchler/Welser [Hg], Reform des Schadenersatzrechts Band III, Wien 2008) Kritik, der eine punktuelle Reform vorschlägt. Durch eine Teilreform ohne Gesamtkonzept ließen sich gravierende Wertungswidersprüche nicht vermeiden. Dies zeige beispielsweise die fehlende Gesamtregelung der Gefährdungshaftung. Die vehemente Kritik am Entwurf, die sich besonders gegen die Formulierung vieler Regelungen als "bewegliches System" richtete, habe hohe Erwartungen an den Gegenentwurf erweckt, die nicht eingelöst worden seien. Die Unbestimmtheit vieler Regelungen und die zahlreichen Wertungswidersprüche hätten im Vergleich zur vorgeschlagenen Gesamtreform sogar einen höheren Auslegungsaufwand zur Folge.