Der Autor zeigt auf, dass eine gesetzliche Regelung der Frage, wer die Kosten des - ab 1. 1. 2009 auch in Altbauten verpflichtenden - Energieausweises nach dem EAVG zu tragen hat, noch fehlt und zitiert Schätzungen, die bei größeren Gebäuden von Aufwendungen in Höhe von 1 € pro m2 Nutzfläche ausgehen. Er schlägt vor, diese Kosten im Vollanwendungsbereich des MRG in den Katalog der in der Hauptmietzinsabrechnung verrechenbaren Posten aufzunehmen. Im Wohnungseigentumsrecht handle es sich (sofern der Energieausweis das gesamte Gebäude betrifft) um eine Liegenschaftsaufwendung; der Energieausweis sollte in den Bereich der ordentlichen Verwaltung fallen.