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Oberhammer/Domej, Anm zu wobl 2008/48, 138.

LiteraturübersichtZak 2008/381Zak 2008, 220 Heft 11 v. 17.6.2008

Zu 5 Ob 267/07m = Zak 2008/202, 115: Für die Klage der Eigentümergemeinschaft gegen einen im EU-Ausland wohnhaften Wohnungseigentümer auf Zahlung eines Beitragsrückstands sind die österreichischen Gerichte gem Art 22 Nr 1 EuGVVO (Gerichtsstand der belegenen Sache) ausschließlich international zuständig, wenn die Klage mit einem Antrag auf Klagsanmerkung zur Ausnützung des Vorzugspfandrechts nach § 27 WEG verbunden ist.

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