Entscheidungen von Schiedsrichtern sind Tatsachenentscheidungen. Die FIFA geht vom Primat der Unanfechtbarkeit von Tatsachenentscheidungen aus. Aufgrund der Vorgaben des verbandsrechtlichen Regimes der FIFA findet sich im Verbandsregelwerk des ÖFB und der ÖFBL - anders als im Verbandsrecht des DFB - kein spezieller Rechtsbehelf gegen die Spielwertung im Falle eines Regelverstoßes des Schiedsrichters.