vorheriges Dokument
nächstes Dokument

geschlossenen Immobilienfonds - Haustürgeschäft

In aller KürzeZak 2008/356Zak 2008, 202 Heft 11 v. 17.6.2008

Auch der Beitritt eines Verbrauchers zu einem in Form einer Personengesellschaft geführten geschlossenen Immobilienfonds kann nach der deutschen Rsp ein Haustürgeschäft sein. Der dem beigetretenen Gesellschafter in diesem Fall mögliche Rücktritt soll jedoch idR nicht ex tunc wirken, mit der Folge, dass der Verbraucher bis zu seiner Rücktrittserklärung an den Gewinnen, aber auch an den Verlusten der Gesellschaft teilnimmt und unter Umständen nicht seinen gesamten Einsatz zurückerhält oder sogar eine Nachzahlung leisten muss. Die Frage, ob diese Auslegung des deutschen Rechts mit Art 5 Abs 2 Haustürgeschäfte-RL 85/577/EWG („Die Anzeige bewirkt, dass der Verbraucher aus allen aus dem widerrufenen Vertrag erwachsenden Verpflichtungen entlassen ist.“) vereinbar ist, hat der BGH (II ZR 292/06) vor Kurzem dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte