EO § 292 Abs 2
Dem Antrag auf Zusammenrechnung mehrerer beschränkt pfändbarer Geldforderungen gegen verschiedene Drittschuldner bei der Ermittlung des unpfändbaren Freibetrags (§ 292 Abs 2 EO) kann nur stattgegeben werden, wenn die Summe der Forderungen das Existenzminimum übersteigt.