Die Autorin schlägt vor, eine subsidiäre Kindesunterhaltspflicht des Stiefelternteils einzuführen, der eine Verschlechterung der Lebenssituation des Kindes durch die Ehe mit dem leiblichen Elternteil, die Nichtabdeckbarkeit des Regelbedarfs durch andere Unterhaltsleistungen sowie eine aufrechte Haushaltsgemeinschaft zwischen den Ehegatten und dem Kind voraussetzen sollte; eine Unterhaltsbeitragspflicht gegenüber dem Ehegatten sei dabei direkten Leistungen an das Stiefkind vorzuziehen.