In Zeiten knapper werdender Baulandressourcen und einer immer schwieriger werdenden Situation, Grundstücke zu leistbaren Preisen im Eigentum zu erwerben, wird (und wurde) das Baurecht auch von vielen gemeinnützigen Bauvereinigungen (in weiterer Folge sowohl im Singular als auch im Plural kurz „GBV“) als Alternative gesehen, um Bauland akquirieren und damit ihrer Baupflicht nachkommen zu können. Dabei hat schon die Vergangenheit gezeigt, dass Baurechtsverträge im Anwendungsbereich des WGG zahlreiche Rechtsfragen aufwerfen, die einer Lösung bedürfen. Der folgende Beitrag soll – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die verschiedenen Aspekte des Baurechts im WGG näher beleuchten.

