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Der Finanzierungsbeitrag – (K-)Eine echte Mietzinsvorauszahlung?**Der vorliegende Beitrag gibt ausschließlich die Privatmeinung des Autors wieder.

AufsätzeMag. Florian Medwedwobl 2026, 226 Heft 6 v. 8.7.2026

Sowohl in der Judikatur als auch in der Lehre wird der Finanzierungsbeitrag iSd § 14 Abs 1 iVm § 17 WGG fast einheitlich als echte Mietzinsvorauszahlung qualifiziert. Auf den ersten Blick erscheint der Finanzierungsbeitrag die seitens der Judikatur entwickelten, zwingend notwendigen Voraussetzungen für diese Einordnung auch zu erfüllen. Bei genauerer Betrachtung lassen sich aber durchaus Zweifel an dieser zu § 27 MRG entwickelten Rechtsprechung und der damit verbundenen Qualifikation von Finanzierungsbeiträgen als echte Mietzinsvorauszahlungen erkennen. Dieser Beitrag setzt sich mit der Rechtsnatur des Finanzierungsbeitrages und damit eihergehender Folgen auseinander.

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