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Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag bei Leerstand: Dotierungspflicht der GBV?

AufsätzeRA Dr. Reinhard Pesekwobl 2026, 243 Heft 6 v. 8.7.2026

Der folgende Beitrag untersucht, ob eine gemeinnützige Bauvereinigung (GBV) als Vermieterin bei einem leerstehenden, aber objektiv zu Wohn- oder Geschäftszwecken vermietbaren Nutzungsobjekt verpflichtet ist, den im Falle einer hypothetischen Vermietung auf dieses Objekt entfallenden Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) iSd § 14d WGG aus eigenen Mitteln zu dotieren.

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