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Kein hinweispflichtiges Naheverhältnis im Sinne des § 6 Abs 4 MaklerG – Makleranspruch bleibt bestehen

RechtsprechungMaklerrechtFH-Doz. Univ.-Lektor Mag. Christoph Kothbauerwobl 2026/47wobl 2026, 205 Heft 5 v. 29.5.2026

§ 3 MaklerG, § 6 Abs 1 MaklerG, § 6 Abs 3 MaklerG, § 6 Abs 4 dritter Satz MaklerG, § 15 MaklerG

Ein hinweispflichtiges wirtschaftliches Naheverhältnis iSd § 6 Abs 4 dritter Satz MaklerG liegt nicht vor, wenn nicht der Makler, sondern eine weitere Vermittlergesellschaft zu 2 % an der Verkäufergesellschaft beteiligt ist und keine intensivere Verflechtung festgestellt wird.

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