§ 3 MaklerG, § 6 Abs 1 MaklerG, § 6 Abs 3 MaklerG, § 6 Abs 4 dritter Satz MaklerG, § 15 MaklerG
Ein hinweispflichtiges wirtschaftliches Naheverhältnis iSd § 6 Abs 4 dritter Satz MaklerG liegt nicht vor, wenn nicht der Makler, sondern eine weitere Vermittlergesellschaft zu 2 % an der Verkäufergesellschaft beteiligt ist und keine intensivere Verflechtung festgestellt wird.

