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Zum Makler-Eigengeschäft im weiteren Sinn

RechtsprechungMaklerrechtFH-Doz. Univ.-Lektor Mag. Christoph Kothbauerwobl 2026/46wobl 2026, 203 Heft 5 v. 29.5.2026

§ 6 Abs 4 MaklerG

Handelt der Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Makler-GmbH zugleich als Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer der Verkäufer-GmbH, so verhandelt er im eigenen Interesse und handelt damit beim Abschluss der Provisionsvereinbarung und bei der Unterfertigung des Kaufvertrags „in eigener Sache“. Daraus folgt, dass die Makler-GmbH keinen Provisionsanspruch hat.

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