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Abschreibung des „Restbuchwertes“ eines Gebäudes, wenn die Liegenschaft nach Abriss des Gebäudes der Einkunftserzielung dienen wird

RechtsprechungAbgabenrechtDr. Christian Lenneiswobl 2026/48wobl 2026, 208 Heft 5 v. 29.5.2026

§ 16 Abs 1 EStG 1988, § 28 EStG 1988

Aufgrund des bindenden Vorvertrages für einen Baurechtsvertrag stand der Abriss der auf den vertragsgegenständlichen Grundstücken befindlichen Gebäude durch die Bauberechtigte eindeutig iZm der Erzielung zukünftiger Einnahmen aus dem Bauzins.

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