§ 863 ABGB, § 6 Abs 1 MaklerG
Übermittelt der Makler dem Interessenten ein Exposé und widerspricht der Interessent dem Abschluss eines Maklervertrags ausdrücklich, kommt kein Maklervertrag zustande. Der ausdrückliche Widerspruch verhindert den konkludenten Abschluss eines Maklervertrags.

