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Ausgleich für übermäßige Nutzung der gemeinschaftlichen Sache

RechtsprechungABGBwobl 2012/113wobl 2012, 361 Heft 10 v. 1.10.2012

§ 97, § 833, § 834, § 839 ABGB:

Wird einem Miteigentümer ein seinen Miteigentümeranteil übersteigender Teil der gemeinschaftlichen Sache zur persönlichen Benützung überlassen, ist der ihm dadurch zukommende, verhältnismäßig größere Nutzen

Seite 361


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