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Teilungsanspruch des Miteigentümers nicht pfändbar

RechtsprechungABGBwobl 2012/112wobl 2012, 361 Heft 10 v. 1.10.2012

§ 830 ABGB

§§ 331 ff EO:

Exekution auf Liegenschaftsanteile kann nur durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung, Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung geführt werden; hingegen stellt die Befugnis eines Miteigentümers, Teilung der im gemeinsamen Eigentum stehenden Sache zu begehren, kein Vermögensrecht iSd §§ 331 ff EO dar.

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